Max Weber:
Die okzidentale
Stadt des Mittelalters als schöpferisches Aktivitätszentrum
von
Matthias Kuchenbrod
"Ich bin eben lernbegierig, und Felder
und Bäume wollen mich nichts lehren, wohl aber die Menschen in
der Stadt."
SOKRATES in Platons >Phaidros<
Die Stadt als Siedlungsform ist
ein universelles Sozialphänomen, welches sich seit ca. 3000
v.Chr. in allen Hochkulturen findet. Ebenso universell ist, wie
uns die verschiedenen kulturwissenschaftlichen Disziplinen
lehren, das Bündel an Aspekten und Eigenschaften, durch das die
Stadt als eigenständiges Phänomen definiert wird, welches sich
deutlich von seiner ländlichen Umwelt abhebt: Nahezu überall
übt die Stadt gegenüber ihrem ländlichen Umfeld eine zentralörtliche
Funktion aus (Verwaltung, militärische Absicherung von
Regionen, Verkehrsknotenpunkt, kultisch-religiöser und
intellektueller Mittelpunkt, etc.). Darüberhinaus definiert sich
die Stadt - im Vergleich zu ihrer Umwelt - durch eine höhere
Siedlungs- und Bevölkerungsdichte, durch eine gesteigerte
Komplexität des Sozialgefüges (Schichten- und
Berufsvielfalt) und durch eine stärkere soziale
Mobilität innerhalb des Sozialgefüges (bessere
Aufstiegschancen innerhalb der ökonomischen und sozialen
Hierarchie). Nicht zuletzt betonen die Wirtschaftshistoriker eine
Konzentration von Betrieben des sekundären und
tertiären Sektors innerhalb der Stadtgrenzen. Konträr
zu diesem Bemühen, einen allgemeinen und universell anwendbaren
Gattungsbegriff der Stadt zu bilden, steht allerdings das
Anliegen der Kulturwissenschaften ihre Objekte einer
individualisierenden Begriffsbildung zu unterwerfen, der es in
erster Linie darum geht, die historischen Besonderheiten und
damit die spezifische Kulturbedeutung ihrer Objekte
herauszuarbeiten. In diesem Sinne hatte sich der Ökonom und
Kulturwissenschaftler Max Weber in einem posthum
veröffentlichten Artikel darum bemüht die Eigenarten der
okzidentalen Stadt des Mittelalters durch einen interkulturellen
Vergleich mit der Stadt des Orients (spez. Indien und China) und
durch einen intertemporären Vergleich mit der Stadt der
Mittelmeerantike herauszuarbeiten. Er bediente sich dabei des
maßgeblich von ihm entwickelten Verfahrens der idealtypischen
Begriffsbildung, indem er wesentliche Aspekte seines
Forschungsobjekts einseitig steigerte, um sie so eindeutiger und
leichter erfassen zu können (vgl. dazu meinen Beitrag über den Idealtypus). Sein Anliegen war es, wie auch in seinem
Gesamtwerk, die Eigenheiten des Okzidents als Kulturraum
aufzuzeigen und in ihrer historischen Bedeutung auszuloten. Der
folgende Beitrag wird sich bemühen, die wesentlichen Punkte der
Weberschen Abhandlung darzustellen.
Die
mittelalterliche Stadt des Okzidents
Von der
Heteronomie zur Autonomie
Im Rahmen seiner idealtypischen
Begriffsbildung hebt Weber folgende Aspekte der mittelalterlichen
Stadt des Westens hervor, die er gleichzeitig mit den
Eigenschaften der antiken und orientalischen Stadt kontrastiert:
- der Anstaltscharakter
der Stadt: Die Stadt hat eigene Verwaltungsorgane, eigene
Satzungen die für jeden Bürger gelten und eigenen
Besitz (Verwaltungsgebäude, öffentliche Betriebe,
Allmenden etc.). Diesen Anstaltscharakter teilt die
mittelalterliche Stadt mit der Stadt der
Mittelmeerantike, während er in Indien und China
praktisch völlig fehlt.
- Gemeindeautonomie
nach Innen und Außen: Hier nennt Weber die eigene
Außen- und Bündnispolitik, die eigene Wehrhoheit, die
Steuerhoheit (impliziert Steuerfreiheit gegenüber
äußeren Gewalten), eigenes Marktrecht, eigene Handels-
und Gewerbepolizei, eigene Stadtwirtschaftspolitik, die
autonome Besetzung von Verwaltungs- und Gerichtsämtern.
Auch diese Eigenschaft teilt die Stadt des Mittelalters
mit der Stadt der Antike. Die Städte im alten China und
in Indien sind hingegen typischerweise durch fürstliche
Beamten und Soldaten verwaltete und regierte
Herrschaftssitze, denen Autonomie völlig abgeht.
Autonomie kommt in diesen Kulturkreisen lediglich dem
Dorf zu, welches sich auf der Grundlage von
Ältestenräten weitgehend selbst verwaltet (ohne
freilich Steuerfreiheit zu erringen).
- Rechtsgenossenschaft:
Die Stadtbürger bilden einen eigenständigen
Rechtsverbund, in den man i.a. durch Ablegung eines Eids
eintritt. Auch die antike Stadt bildet sich auf der
Grundlage einer solchen Rechtsgenossenschaft, wohingegen
die orientalische Stadt nicht durch ein gemeinsames und
spezifisches Recht ihrer Einwohner zusammengehalten wird.
- rationales, gesatztes
öffentliches und subjektives Recht: Es
existiert eine geschriebene, i.a. auf der
Gründungsurkunde der Stadt basierende Stadtverfassung,
die den Legitimitätsgrund für die Stadtobrigkeit und
ihr politisches und Verwaltungshandeln legt. Daneben
existiert ein komplexes Bündel an einklagbaren
subjektiven (Privat-)Rechten des Bürgers (vor allem
Wirtschaftsrecht). Gegenüber dem traditionalen Recht der
feudal-patrimonialen Umwelt der Stadt zeichnet sich
dieses Recht durch ein hohes Maß an Rationalität aus
(z.B. Ablehnung des Zweikampfs als
"Gottesurteil" etc.). Der antiken Stadt gesteht
Weber ebenfalls ein im hohen Grade rationales Recht zu,
wobei es aus wirtschaftsgeschichtlicher Perspektive
allerdings starke Defizite im Privatrecht gab
(willkürliche Zwangsabgaben in Krisenzeiten etc.). In
der orientalischen Stadt hingegen fehlt die
Stadtverfassung völlig und das Privatrecht bleibt stark
traditional durchwachsen.
- demokratische
Strukturen: Verwaltungs- und politische Ämter
werden i.a. durch Wahl besetzt, wobei allerdings der
legitime Anteil der einzelnen sozialen Schichten an
dieser Demokratie stark schwankt. Die antike Stadt teilt
diese demokratische Ausrichtung, wobei im Mittelalter wie
auch in der Antike militärtechnische Innovationen die
Weichen für die demokratische Entwicklung stellten
(mittelalterliche Zunftheere sowie Hoplitenheere und
Ruderer in der Antike).
- ökonomische
Ausrichtung des Bürgers an Marktchancen: Der
typische Stadtbürger des Mittelalters ist Händler oder
Handwerker, der seine Produkte auf einem zwar stark
regulierten, im wesentlichen aber durch Angebot und
Nachfrage gesteuerten Markt absetzt. Hier sieht Weber die
stärkste Differenz zur Stadt der Antike. Ihr Bürger ist
in der Regel ein landbesitzender Rentier, ein
"Ackerbürger", dessen Einkommen stärker durch
politische-militärische Einflüsse als durch
Markttendenzen bestimmt wird (Landeroberung und
Sklavengewinnung durch Krieg). Handel und Gewerbe liegen
weitgehend in den Händen der Metöken, die in der Stadt
nur geduldet sind, ohne dem Bürgerverband anzugehören.
- Anfänge eines modernen
Proletariats: Die mittelalterliche Stadt basiert
auf freier Lohnarbeit (Handwerksgesellen etc.). Die
antike Stadt hingegen basiert im starken Maße auf
unfreier Sklavenarbeit. Ihr Proletariat ist ein reines,
von den Stadtbehörden versorgtes Konsumentenproletariat,
welches durch Verschuldung und dadurch bedingten Verlust
des Bodeneigentums oder durch Enterbung entstandten ist.
Diese Tatsache zieht auch den völlig verschiedenen
Charakter der Klassenkonflikte in der mittelalterlichen
und der antiken Stadt nach sich. Während die
mittelalterlichen Klassenkonflikte sich im wesentlichen
um Lohnhöhe und politische Partizipation drehen, geht es
in der Antike um Schuldrecht und Landeroberung bzw.
-verteilung.
- Durchbrechung
traditionaler Bindungen: Mit dem Eintritt in die
Stadtgemeinde legt der Neubürger alle Bindungen an den
Lehns- oder Dorfverband, aus dem er herstammt, ab
("Stadtluft macht frei"). An die Stelle dieser
traditionalen Verbände treten Handwerkerzünfte und
Händlergilden als rationale Zweckverbände, die im Sinne
ihrer Interessen Einfluß auf die Politik der Stadt
nehmen. Derartige Berufsverbände kennt zwar die Stadt
des Orients auch, doch prägen diese niemals im gleichen
Ausmaß wie im Westen die Strukturen der Stadt. Sie
kämpfen nicht um Demokratisierung, sondern lediglich um
eine Abstellung konkreter Mißstände (Ablösung
korrupter Beamten etc.). Im übrigen gehört der indische
und chinesische Stadtbewohner weiterhin traditionalen
Verbänden (Sippen und Dorfgemeinschaften, Kasten) an,
die sein ökonomisches und politisches Handeln stark
prägen und die namentlich seine Bündnisfähigkeit
gegenüber dem Stadtherren stark einschränken. Die
antike Stadt kennt Gilden und Zünfte erst in der
Spätphase ihrer Entwicklung, als die römischen Kaiser
derartige Verbände aus steuertechnischen Gründen und
zur Erbringung öffentlicher Leistungen bilden. Während
der mittelalterliche Stadtbewohner bemüht ist, in den
Gilden und Zünften Aufnahme zu finden, um so seine
Interessen besser verfolgen zu können und um an deren
Rechten teilzuhaben, strebt der Bürger der Spätantike
dagegen danach, diese Zwangsverbände zu verlassen, indem
er etwa aufs Land zieht und sich dort einem adligen
Patron unterstellt ("Landluft macht frei").
- scharfe Trennung von
Stadt und Land: Stadt und Land sind - trotz der
engen Marktbeziehungen - rechtlich, politisch und
ökonomisch scharf voneinander getrennt. Dies gilt auch
dort, wo es der mittelalterlichen Stadt gelingt Einfluß
(Gewerbebann) oder gar Herrschaft über ihr Umland zu
erringen (z.B. norditalienische Stadtstaaten). Diese
Trennung von Stadt und Land kennt - in diesem Ausmaß -
weder die Antike noch der Orient.
Dieser Typus der mittelalterlichen
Stadt, der in voller Reinheit nur selten erreicht wird (am
ehesten in Nordwesteuropa). entsteht nach Weber durch eine
Entwicklung von der Heteronomie zur Autonomie.
Die Stadt steht zunächst regelmäßig unter der Kontrolle und
Herrschaft eines Stadtherren - entweder eines Bischofs (vor allem
in den Städten, die auf antiken Gründungen beruhen), oder aber
eines adligen Machthabers, z.B. eines Grafen oder königlicher
Dienstmänner (die z.T. unfrei waren), - dem erst seit dem 11.
Jh. in einem langen Prozeß die Stadtautonomie abgerungen wird.
Die Stadtbürger wählen dazu entweder den Weg der Verhandlung
oder den Weg des offenen Aufstandes durch eine
"Verschwörung" (conjuratio) der Bürgergemeinschaft,
in der Regel aber eine Mischung aus beiden Wegen. Im Rahmen der
Städtegründungswelle des 12. Jh. in Deutschland wird dem
Bürgerverband häufig schon von vorneherein weitgehende
Autonomie zuerkannt, um die Neugründung für Händler und
Handwerker attraktiv zu gestalten (z.B. Freiburg im Jahre 1120).
Gefördert wird die Stadtautonomie durch das allgemeine
Machtdefizit der königlichen Zentralgewalt, sowie durch den
Finanz- und Kreditbedarf der konkurrierenden Adelshäuser und
Könige, die sich die Vergabe von Rechtsprivilegien an die
Städte häufig regelrecht abkaufen lassen.
Die
Kulturbedeutung der mittelalterlichen Stadt:
Ein
schöpferisches Aktivitätszentrum
Wie oben bereits angedeutet, hatte
Weber die mittelalterliche Stadt als Forschungsobjekt gewählt,
um so den Eigenarten der okzidentalen Kultur auf den Grund zu
kommen. In seinem Gesamtwerk hatte Weber im wesentlichen drei
Aspekte dieser Kultur hervorgehoben, die ihm offensichtlich auch
persönlich als wertvoll erschienen:
- die allgemeine Konkurrenz
der politischen und religiösen Gewalten, die
das Aufkommen eines Einheitsstaates nach orientalischem
Muster verhinderte
- die Ausbildung einer asketischen,
innerweltlichen Lebensregulierung durch die
christliche Religion
- ein rationaler
Grundzug in den politischen, rechtlichen und
ökonomischen Strukturen
Alle drei Aspekte sichern die,
nach Weber freilich stets durch aufkommende Gegenkräfte bedrohte
Autonomie des Individuums, welches sich in
kühler Berechnung seinen frei gewählten Verpflichtungen, seinem
"Beruf", widmen kann.
Auch wenn die okzidentale Stadt
seit dem Spätmittelalter durch das Aufkommen der mehr oder
weniger absolutistischen Territorialstaaten ihre Autonomie
weitgehend einbüßte, war sie nach Weber dennoch ein wichtiges
evolutionäres Element innerhalb der Ausbildung der spezifisch
westlichen Kultur. Ihre dauerhafte evolutionäre Leistung liegt
in der
- Schaffung eines Modells
für den neuzeitlichen Anstaltsstaat, mit seiner
klar gegliederten und effektiven Bürokratie und seiner
schriftlich verfaßten Legitimationsgrundlage.
- Schaffung eines rationalen,
professionell verwalteten Rechts, namentlich des
Privatrechts (alle wesentlichen Rechtsinstitutionen des
modernen Kapitalismus, wie etwa der Wechsel oder das
Unternehmensrecht, haben ihre Wurzeln in der
mittelalterlichen Stadt).
- Schaffung eines ökonomisch
und intellektuell unabhängigen, an Marktchancen
orientierten Bürgertums, welches ein wichtiges
Gegengewicht zur staatlichen Bürokratie und den
politischen Eliten darstellt.
Insofern scheint es berechtigt,
die mittelalterliche Stadt, neben der Konkurrenzökonomie, der
Wissenschaft und dem Krieg, als ein schöpferisches
Aktivitätszentrum der westlichen Welt zu interpretieren.
Literatur
Primärliteratur:
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Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 47 (1921), S. 621ff
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Religionssoziologie. Bd. I I. 7. Aufl. Tübingen 1988 (zu
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Wirtschaftsgeschichte. 2. Aufl. Tübingen 1988 (bes. S.
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- MITTERAUER, M.: Markt und Stadt im Mittelalter. Beiträge
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Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen
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1987 (bes. S. 124ff)
- SPRANDEL, R.: Verfassung und
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(Hrsg.): Elenchus fontium historiae urbanae. Leiden 1967
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- MÖNCKE, G. (Hrsg.): Quellen zur
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- PATZE, H. (Hrsg.): Die Rechtsquellen
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Köln u. Wien 1976
- SPRANDEL, R. (Hrsg.): Quellen zur
Hanse-Geschichte (FSGA, A., Bd. 36). Darmstadt 1982
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