TEIL IV.:
GLOSSAR
- Gattungsbegriff: Ein
Gattungsbegriff faßt verschiedene Gegenstände unter
bestimmten Kritieren zusammen, ohne auf die individuellen
Unterschiede dieser Gegenstände Rücksicht zu nehmen. So
faßt etwa der Begriff >Stuhl< alle mit einer
Sitzfläche versehenen Gegenstände mit vier Beinen
zusammen, ohne das unterschiedliche Material, aus denen
die Stühle hergestellt sind zu erwähnen. Der
Gattungsbegriff bildet so etwas wie einen Durchschnitt
verschiedener Gegenstände. Auch der Idealtypus besteht
aus solchen Gattungsbegriffen, doch erhalten sie im
idealtypischen Konstrukt eine andere Funktion.
- historisches Individuum: das
hist. Individuum ist dasjenige Objekt der
Kulturwissenschaften, welches sich jeweils unter einer
bestimmten Wertbeziehung (s.u.) herauskristallisiert. Es
ist Individuum (unteilbar im Wortsinne), insofern, als
das Hinzufügen bzw. die Wegnahme eines Elements dieses
Objekts dasselbe in ein anderes verwandeln würde,
während es als interessant für den Wissenschaftler nur
in seiner einmaligen Zusammensetzung erschien. Das
historische Individuum ist das eigentliche
Forschungsobjekt des Historikers, der die Realität nur
ausschnittsweise beleuchten kann.
- Wertbeziehung: eine
theoretische Wertbeziehung wirkt als ein Filter, durch
den hindurch nur einzelne Bestandteile der Wirklichkeit
dringen, die im Lichte des zugrunde liegenden Wertes als
"interessant" erscheinen. Mit der theoretischen
Wertbeziehung ist noch keine wirkliche Wertung, i.S.
>a soll existieren< gegeben. Die Wertbeziehung
führt - immer im Rahmen einer interessegeleiteten
Fragestellung - zu einer "simulierten Praxis",
in der wir entscheiden müssen, welche Bestandteile der
Wirklichkeit, wären wir in der Situation des Handelnden,
handlungsrelevant wären: Die Elemente der Wirklichkeit
können entweder förderlich oder hinderlich und damit
für uns von Interesse sein oder sich vollkommen
indifferent zu unserem Handeln verhalten. Ein Beispiel:
Will ich wissen, ob das einer bäuerlichen Dorfwirtschaft
zugrundeliegende Regelwerk (Dorfurbar) die individuelle
Verfügungsgewalt des einzelnen Bauern über Land und
Güter stärkte oder schwächte ("property
rights"), werde ich die Dorfordnung nach Regeln
durchsuchen, die die Macht der Dorfgemeinschaft oder des
Grundherrn gegenüber dem einzelnen Bauern einschränkten
oder aber ausdehnten. Dagegen werden mich Berichte in den
Quellen über die schlechte Wetterlage im Sommer des
Jahres 1543 nicht interessieren. Dieses einfache Beispiel
zeigt die Bedeutung der Wertbeziehung für die
Formulierung von Fragestellungen und damit auch von
Selektionskritieren. Für Weber geht ihre Bedeutung
jedoch weit darüberhinaus. Grundsätzlich gesprochen
fußen alle Wertbeziehungen in letzten, nicht weiter
reduzierbaren Kulturwerten (z.B. Freiheits- und
Gerechtigkeitsidealen), von denen aus die
wissenschaftliche Beschäftigung mit Kultur erst ihren
Sinn erhält. Denn insofern wir praktisch wertende Wesen
sind, korrespondiert "etwas" in uns mit den
Menschen der Vergangenheit, deren Handlungen und
Sinnmuster wir als Antworten auf die selben oder
ähnliche Wertprobleme deuten, vor denen wir auch heute
noch stehen.