DIE BEDEUTUNG VON THEORIEN IN DER GESCHICHTSWISSENSCHAFT

von Matthias Kuchenbrod


"Welch seltsamer Widerspruch besteht ferner zwischen den aufeinanderfolgenden Einstellungen so vieler Historiker! Wenn es gilt, sich zu vergewissern, ob ein menschliches Tun tatsächlich stattgefunden hat, dann können sie sich dieser Frage nicht gewissenhaft genug widmen. Wenn sie aber zu den Gründen übergehen, die hinter diesem Tun stehen, geben sie sich mit der erstbesten Vermutung zufrieden und begründen diese mit irgendeinem jener nichtssagenden psychologischen Gemeinplätze, die nicht mehr und nicht weniger zutreffen als ihr jeweiliges Gegenteil."

MARC BLOCH, >Apologie der Geschichte<

"Der große Nutzen der Theorien besteht darin, daß sie alte Tatsachen zusammenfassen und zu neuen hinführen. Sie sind nur eine von Menschen geschaffene Sprache, eine Art begrifflicher Kurzschrift... in der wir unsere Berichte über die Natur niederschreiben."

"Wahrheit... in unseren Gedanken und Überzeugungen bedeutet genau dasselbe, was Wahrheit in der Wissenschaft ist. Diese Bedeutung besteht einzig und allein darin, daß Gedanken, die ja selbst nur Teile der Erfahrung sind, genau in dem Umfang wahr sind, als sie uns behilflich sind, uns in zweckentsprechende Beziehungen zu anderen Teilen unsrer Erfahrung zu setzen, diese Erfahrungen zusammenzufassen und, anstatt der unendlichen Reihe der einzelnen Phänomene nachzugehen, es uns möglich machen, uns mit Hilfe begrifflicher Abkürzungen innerhalb unserer Erfahrungen zu bewegen."

WILLIAM JAMES, >Der Pragmatismus<

"Will man irgendeine Verfälschung der Geschichte herausstellen, so kann man kein überzeugenderes Mittel benutzen, als nachzuweisen, daß die der Person zugeschriebenen Handlungen geradezu gegen den Lauf der Natur sind, und daß unter solchen Umständen kein menschlicher Beweggrund zu einem solchen Benehmen geführt haben könnte... So leicht und allgemein erkennt man an, daß in den Beweggründen und Handlungen der Menschen dieselbe Gleichförmigkeit wie in den Bewegungen der Körper besteht."

"Ein kluger Mann bemißt daher seinen Glauben nach den Beweisen. Bei Folgerungen, die auf einer untrüglichen Erfahrung ruhn, erwartet er den Erfolg mit der höchsten Gewißheit und betrachtet die früheren Erfahrungen als einen vollen Beweis für das kommende Dasein dieses Ereignisses. In anderen Fällen geht er vorsichtiger zu Werke; er erwägt die entgegengesetzten Erfahrungen; er untersucht, welche Seite die Mehrzahl der Fälle  für sich hat; dieser Seite neigt er sich zweifelnd und zögernd zu, und wenn er endlich sein Urteil fällt, so überschreitet seine Sicherheit nicht das, was man gewöhnlich Wahrscheinlichkeit nennt."

DAVID HUME, >Untersuchung über den menschlichen Verstand<

"Man schadet der Erweiterung der Wissenschaft, wenn man sich zu allgemeinen Ideen erheben will und dabei die einzelnen Tatsachen vernachläßigt."

ALEXANDER VON HUMBOLDT, >Reise in die Aequinoctial-Gegenden des neuen Continents<

"Das Höchste wäre: zu begreifen, daß alles Faktische schon Theorie ist."

"Die Theorie an und für sich ist nichts nütze, als in so fern sie uns an den Zusammenhang der Erscheinungen glauben macht."

JOHANN WOLFGANG VON GOETHE, >Maximen und Reflexionen<


Der pragmatische Kern der Theoriebildung: Theorien als Problemlösungen

Eine Theorie ist ein sprachliches Gebilde, das einen begründeten Erklärungsanspruch für eine Gruppe von Tatsachen erhebt. Entgegen einer weitverbreiteten Vorstellung bilden Theorien weder die Wirklichkeit ab, noch erfassen sie das "Wesen" dieser Wirklichkeit. Vielmehr greifen sie im Sinne einer "Komplexitätsreduktion" einzelne Fakten aus der Wirklichkeit heraus und verknüpfen sie kausal miteinander, d.h. sie stellen sie in ein Ursache-Wirkung-Verhältnis. Nur so erfüllen Theorien ihren grundlegenden Zweck, nämlich die Aufstellung einer rationalen Ordnung der Wirklichkeit, durch welche die Wirklichkeit für die Praxis wie für unser Deutungsbemühen "handhabbar" wird. In dieser "instrumentellen" Perspektive wird deutlich, daß jede Theorie in einem ihr vorangehenden theorielosen Zustand wurzelt. Eine bestimmte Datengruppe erscheint uns hinsichtlich ihrer inneren Beziehungen vollkommen transparent, eine praktische Situation kann mit Hilfe der vorhandenen Technologien problemlos bewältigt werden. In diesem Zustand sind Theorien bestenfalls als unbewußte, nicht explizierte Denkroutinen gegenwärtig. Plötzlich aber ändert sich die Situation: neue Daten tauchen auf, die am Rande der bisher transparenten, rätsellosen Datengruppe ein "dunkles Feld" formieren, welches wir mit den bisherigen Routinen nicht durchdringen können. Oder wir haben durch die Beschäftigung mit anderen Datengruppen einen neuen Blickwinkel gewonnen, in dessem Licht neue Probleme innerhalb der alten Datenmasse aufscheinen. In derartigen, mit Zweifeln und Unsicherheiten beladenen Situationen greifen wir in experimenteller Absicht zu neuen Theorien, die - so hoffen wir - die aufgekommenen Unklarheiten beseitigen. Mit Hilfe dieser Theorien "rekonstruieren" wir die Datenmassen, indem wir sie neu anordnen, in neue generalisierende Denkmuster einfügen. Gelingt diese Rekonstruktion, so verschwinden die unklaren, dunklen Bereiche. Sie fügen sich in einen neuen Zustand der Routine ein, der von Zweifeln befreit ist und dessen Bedeutungen uns als transparent und klar erscheinen. Mißlingt die Rekonstruktion der Daten, so vertieft sich dennoch unsere Kenntnis der Daten. Neue Ansätze können gewählt werden, die aus den Fehlern der vorangehenden Denkoperation gelernt haben. Diese praktische, an konkreten Problemsituationen orientierte Rolle kommt Theorien in Alltagssituationen, wie auch in der Wissenschaft zu. Der einzige Unterschied zwischen Alltagshandeln und wissenschaftlicher Praxis besteht in der Tatsache, daß Wissenschaftler gezielt und methodisch die etablierte Routine durchbrechen, indem sie sie in Zweifel ziehen, während eine solche Haltung im Alltagsleben als unpraktikabel und "lebensfeindlich" erscheinen würde.


Formale Aspekte der Theoriebildung:

Theorien setzen sich stets aus einem Explanandum (dem zu erklärenden Objekt) und dem Explanans (dem zur Erklärung herangezogenen, erfahrungsgestützten Regel- und Tatsachenwissen) zusammen. Theorien in diesem Sinne sind das Resultat jeder Wissenschaft. Gleichzeitig erfüllen aber hypothetisch aufgestellte Theorien auch eine instrumentelle, forschungsleitende Funktion, indem sie Probleme oder auch das heranzuziehende Material des Forschers eingrenzen.

Formelle Kriterien einer Theorie (Hempel/Oppenheim-Modell):

In historischen Erklärungen werden die durch die Theorie ausgewählten Fakten in ein teleologisches Konstrukt eingebaut, d.h. sie werden so angeordnet, als ob die historische Entwicklung auf das Explanandum zwingend zugelaufen wäre. Zu beachten ist hierbei jedoch, daß die konstruierte Teleologie nicht mit einer "wirklichen", vorgegebenen Teleologie verwechselt werden darf, die als solche bestenfalls der geschichtsphilosophischen Spekulation zugänglich ist. Die Teleologie, die der Historiker konstruiert, soll zwar auf der Basis der herangezogenen Tatsachen einen sinnvollen, objektiv möglichen Zusammenhang ergeben. Dem Historiker muß aber stets bewußt bleiben, daß neben den ausgewählten Tatsachen noch andere zum Zustandegekommensein des zu erklärenden Phänomens beigetragen haben und daß auch die ausgewählten Tatsachen noch in weiteren Wirkungszusammenhängen standen als denjenigen, die in seiner konstruierten Teleologie eine Rolle spielen.

Innerhalb der Quasi-Teleologie des Historikers werden die Tatsachen, im Sinne des H/O-Modells durch Erfahrungsregeln verknüpft. Hierbei ist es zweckmäßig mit Max Weber zwischen zwei Gruppen von Erklärungsregeln zu unterscheiden: adäquate Verursachungsregeln und Regeln zufälliger Verursachung. Die letzteren entziehen sich nicht etwa im Sinne eines "Wunders" dem wissenschaftlichen Kalkül, sondern ihr Eintreten in einem bestimmten Kontext ist einfach weniger wahrscheinlich und erweist sich somit als Abweichung vom zu erwartenden Ablauf der Ereignisse, der gemessen an unserer Erfahrung, als adäquat erschien.

Der Jurist Weber hat sein Konzept wissenschaftlicher Erklärung von Statistikern (Kries), vor allen Dingen aber aus den Erörterungen der zeitgenössischen Strafrechtler (G. Radbruch) übernommen, die ähnlich wie die Historiker vor dem Problem stehen, daß sie individuelle kausale Beziehungen zwischen Motiven, Handlungen und Handlungsresultaten (z.B. einem Mord) auffinden müssen, ohne daß sie die strafwürdige Tat beobachtet haben und ohne daß sie auf die Möglichkeiten der experimentellen Gesetzeswissenschaften zurückgreifen können, die bis zu einem gewissen Grad deduktiv auf einen nicht beobachteten Einzelfall eines empirisch abgesicherten Gesetzes verläßlich zurückschließen können. Die kausale Erklärung erfolgt daher auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsabwägungen, die wir mit Hilfe unseres nomologischen, im Alltag oder in der Forschungspraxis erworbenen Vorwissens durchführen. Erfolgt in einem bestimmten Handlungskontext die Wirkung einer Handlung gemäß diesem Regelwissen mit hoher Wahrscheinlichkeit, so sprechen wir von adäquater Verursachung und beurteilen die unterstellte Beziehung zwischen Handlung und Ereignis, die wir ja nicht beobachtet haben, als objektiv möglich, denn die "objektive Möglichkeit ist die logische Norm für unsere Erwartungen" (G. Radbruch). Nur wenn sich das vorliegende Tatsachenmaterial den wahrscheinlicheren Erfahrungsregeln nicht beugt, greifen wir auf Regeln zurück, deren Anwendbarkeit im vorliegenden Fall unwahrscheinlicher, aber doch möglich ist. Die Wahl zwischen Regeln der adäquaten und der zufälligen Verursachung ist also im wesentlichen eine Frage der Denkökonomie.

Erfahren wir beispielsweise durch mehrere Zeugenaussagen, daß ein Täter seinem Opfer einen Dolch in den Rücken gestoßen hat, so ist in unseren Augen der Tod des Opfers eine adäquate und damit auch für den Täter absehbare Folge dieser Handlung, weshalb die Juristen auf das Vorliegen eines Mordes oder eines Todschlags schließen würden, nicht aber auf das Vorliegen von Fahrlässigkeit oder aber auf das gleichzeitige oder vorgängige Eintreten eines unverschuldeten Herzstillstands beim Opfer. Deckt die Polizei durch zusätzliche Recherchen noch die Motive des Täters auf, so wird nunmehr sein Handeln verstehbar und damit auch besser erklärbar. Die zu analysierende Situation gewinnt für uns an Transparenz, ohne daß sich an unserem ursprünglichen Kausalurteil etwas ändern würde. Der durch die Zeugenaussagen wie auch durch die Ermittlungen der Polizei rekonstruierte Kontext des singulären Datums, welches durch das Eintreten des Todes beim Opfer konstituiert wird, läßt uns also auf den Dolchstoß als die, gemäß unserem Regelwissen, wahrscheinlichste Ursache zurückschließen, und der Umstand, daß Menschen sehr häufig, also geradezu regelmäßig sterben, nachdem sie durch Messerstiche schwer verletzt wurden, läßt gleichzeitig den Schluß zu, daß der Täter den Stich mit einer Tötungsabsicht ausführte.

Führt dagegen das Versagen der Bremsen eines Pkw zum Tod eines Fußgängers, so spricht der Jurist von zufälliger Verursachung. Gemäß unserem Regelwissen würden wir nicht davon ausgehen, daß der Tod des Passanten das adäquate bzw. absehbare Resultat einer intendierten Handlungsfolge des Autofahrers war, da Pkws in der Regel vor menschlichen Individuen zum Stehen gebracht werden, ein Vorgang, den der Physiker als reibungsbedingten Energieverlust, der Laie aber schlicht als "Bremsen" bezeichnen wird. Wir erklären den Tod schließlich, soweit andere Anhaltspunkte, z.B. ein Mordmotiv beim Autofahrer fehlen, unter Zuhilfenahme von Regeln (z.B.: "Mechanischer Verschleiß der Bremsen kann zu deren Versagen führen."), deren Eintreten im gegebenen Handlungskontext als weniger wahrscheinlich, letztlich aber doch als objektiv möglich beurteilt werden muß. Der Handlungserfolg, also der Tod des Fußgängers, erscheint dem Gericht nicht als adäquater, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretender Endpunkt einer intendierten Handlungskette, die vom Akteur, dem Autofahrer, durch rationalen Zugriff auf unser Regelwissen zusammengefügt wurde, sondern vielmehr als eine höchst unwahrscheinliche, aber eben doch mögliche Koinzidenz von Tatsachen und Kausalregeln (Standpunkt des Fußgängers, Geschwindigkeit des Pkw, Straßensituation, Bremsenverschleiß etc.). Damit aber überhaupt das Vorliegen einer kausalen Beziehung behauptet werden kann, muß eben eine in der Situation anwendbare Kausalregel benannt werden, mag diese nun zufälliger oder adäquater Natur sein, also in Relation zum gegebenen Handlungskontext mehr oder weniger wahrscheinlich sein. Der Historiker kann, ebenso wie der Jurist, eine kausale Zurechnung eines bestimmten Erfolges zu einer singulären Handlung oder etwa zu einem generellen Handlungsmuster einer bestimmten Gruppe nur im Sinne solcher kalkulierter Wahrscheinlichkeitsrechnungen vornehmen. Seine kausale Theorie kann bestenfalls beanspruchen, den Ablauf der Dinge in einem objektiv möglichen Sinn zu deuten und die Gewichtung der einzelnen involvierten Faktoren als zufällig oder adäquat, und damit als den Akteuren in ihrer Wirkung unvorhersehbar oder vorhersehbar, verläßlich durchzuführen.

Die Bedeutung der Regeln zufälliger Verursachung liegt darin, den Historiker daran zu erinnern, daß sich seine Wissenschaft nicht im Aufstellen allgemeiner Gesetzmäßigkeiten erschöpfen darf. Der Historiker benutzt solche Gesetzmäßigkeiten oder Regeln zwar wie jeder andere Wissenschaftler zur Erklärung seines Objekts, doch liefern sie ihm lediglich eine Basis, einen "Anhalt", für sein Erklärungsbemühen, die er durch komplexere Auffassungen ausbauen muß, um dem kontingenten Charakter seines Objekts gerecht zu werden. Der geschichtliche Verlauf mit seiner Vielzahl von Faktoren beugt sich nicht einer "Fundamentalformel" (z.B. der Klassenkampf als angeblicher "Motor" der Geschichte) und somit auch nicht einfachen Erklärungsansätzen. Die Pläne der historischen Akteure scheitern an nicht einkalkulierten Bedingungen ihres Handelns, grundlegende Innovationen bleiben zunächst fruchtlos und entfalten ihre ökonomischen Auswirkungen erst durch das Hinzutreten eines neuen gesellschaftlichen Kontextes etc. Auch dort, wo sich der Geschichtsablauf den Regeln adäquater Verursachung im hohen Maße beugt, d.h. dort wo unsere durch Erfahrung gestützten Deutungsmuster weitgehend bestätigt werden, so daß der historische Prozeß geradezu als determinierte "naturgeschichtliche" Teleologie erscheint, die ohne unser Zutun entstanden ist, bleibt der Prozeß als ganzer dennoch ein kontingentes Phänomen, da zumindest seine Anfangsbedingungen (z.B. Entstehung neuer Verhaltensmuster etc.) nicht durch allgemeine Regeln bestimmt waren.

Wichtig: Das Regel- und Gesetzeswissen des Historikers ist anwendungsorientiert, d.h. Ziel seiner Bemühungen ist es nicht, diese Gesetze aufzustellen oder ihre Gültigkeit zu beweisen, sondern durch ihre komplexe Verknüpfung individuelle Fälle zu erklären.

Neben den angeführten formellen Kriterien müssen wissenschaftliche Theorien auch forschungspraktische Kriterien erfüllen:

Die Wahrheitsfrage: In den experimentellen Wissenschaften müssen Theorien über das Zustandekommen eines bestimmten Phänomens umkehrbar sein, d.h. sie müssen nicht nur die Vergangenheit erklären, sondern auch das zukünftig unter gleichen Bedingungen erfolgende Wiedereintreffen dieses Zustandes vorhersagen können. Konkret müssen Theorien den Ausgang von labormäßig betriebenen Experimenten prognostizieren können. Sind sie dazu nicht in der Lage, so gelten sie als falsifiziert (Popper).

Jedoch ist die historische Vergangenheit in ihrer, den Historiker gerade interessierenden Individualität nicht experimentell reproduzierbar. Historische Erklärungen beweisen ihren Wahrheitsanspruch daher letztlich durch ihren "Erfolg" (M. Weber). Zutreffende historische Theorien

Bei dem zweiten Aspekt ist zu beachten, daß es freilich nicht darum geht, etwa einen Ablauf der Geschichte von 1941 bis heute für den Fall zu konstruieren, daß Hitler den Rußlandfeldzug und im Gefolge davon den Krieg gewonnen hätte. Entscheidend ist nur, zu zeigen, daß ein Ausbleiben eines bestimmten Faktors das Explanandum in einem für unser Interesse bedeutsamen Ausmaß verändert hätte. Ist dies der Fall, so ist der entsprechende Faktor als Element in unsere quasi-teleologische Kausalkette einzufügen. Scheint ferner das Eintreten und die Wirkung des zur Diskussion stehenden Faktors im jeweiligen Kontext, gemäß unserer Erfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu folgen, so ist dieser Faktor als unserem nomologischen Wissen adäquat zu beurteilen. Stößt sich dagegen unser nomologisches Wissen an diesem Faktor, so muß er als zufällig behandelt werden.

Theorien in dem hier umrissenen Sinn verwenden alle Historiker, nicht nur die Wirtschafts- und Sozialhistoriker. Die Geschichtswissenschaft konnte nur deshalb lange Zeit als theorielose Wissenschaft angesehen werden, da die Erklärungsansätze der traditionellen, stark an politischen Ereignissen orientierten Historie letztlich auf "trivialen" Alltagserkenntnissen beruhten, mit deren Hilfe sie "unbewußt" die Wirklichkeit ordneten. "Trivial" sind diese Alltagsregeln nicht etwa in dem Sinne, daß auf sie verzichtet werden könnte. Sie sind lediglich deshalb als trivial zu erachten, da ihre Explikation in der wissenschaftlichen Darstellung beim Leser keinen Erkenntniszugewinn hervorrufen würde. Der traditionelle Historiker erzählte einfach, "was wirklich geschehen ist" (L.v.Ranke) und sein Leser ergänzte seine Darstellung intuitiv durch die herangezogenen Erklärungsregeln. Seit der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts führten jedoch unterschiedliche Ansätze vor allem aus Deutschland und Frankreich dazu, daß die paradigmatische Rolle der traditionellen Politikgeschichte für die Geschichtswissenschaft insgesamt "unterwandert" wurde. Vor allem Wirtschafts- und Sozialhistoriker bauen seit dieser Zeit ihre Darstellungen und Analysen zunehmend auf der Basis komplexer, explikationsbedürftiger Theorien auf, deren Elemente sie im übrigen nicht selten aus benachbarten Wissenschaften (Ökonomie, Soziologie, Ethnologie, Psychologie etc.) entleihen.

Abschließend seien noch kurz die drei Ebenen angeführt, die jede anspruchsvollere historische Theorie ausfüllen muß:

Auf der ersten Ebene beschäftigen wir uns mit der kleinsten "Einheit" der menschlichen Geschichte, nämlich der individuellen Handlung. Durch Verstehensleistungen versuchen wir die Beweggründe (Motive) und Intentionen des historischen Akteurs zu ergründen. Wir stützen uns dabei - sofern vorhanden - auf Selbstzeugnisse des Akteurs oder wir unterstellen ihm auf der Grundlage unseres jeweiligen, im Alltag und in der wissenschaftlichen Forschung erworbenen Praxiswissens hypothetisch bestimmte Motive und beobachten, ob seine Handlungsweise sich dieser Hypothese logisch beugt.

Auf der zweiten Ebene untersuchen wir beispielsweise das Zusammenstoßen der Handlungen unterschiedlicher Akteure, die Auswirkungen (intendierte oder nichtintendierte) ihrer Handlungen, ihre Begrenzung durch gesellschaftliche Strukturen (z.B. Wirtschaftsordnungen) oder auch den Einfluß überpersönlicher Traditionen auf ihre Handlungsweise.

Auf der letzten, wenn man so will "geschichtsphilosophischen" Ebene schließlich beschäftigen wir uns mit der Bedeutung, die der gewählte historische Ausschnitt für unsere gegenwärtige Welt besitzt. Hier geht es etwa um das Aufzeigen von Ursprüngen bedeutsamer Phänomene der Gegenwart in der Vergangenheit oder um die "Aktualität" bestimmter Epochen der Vergangenheit, die sich vor ähnlichen praktischen Problemen gestellt sahen, wie die Gegenwart.

In der realen Forschungspraxis lassen sich freilich diese drei Ebenen nicht immer reinlich auseinanderhalten. So führt unser Wissen um objektive Zusammenhänge beispielsweise zu neuen Hypothesen über die Motive der historischen Akteure und die Frage der Kulturbedeutung eines Ausschnitts aus unserer Vergangenheit führt zur Auswahl bestimmter Elemente dieser Wirklichkeit und zur Ausblendung anderer Elemente, beeinflußt also die Behandlung der beiden anderen Ebenen durch den Historiker mit.

Ein Wort zum Problem des "Verstehens":

Der Wissenschaftstheoretiker Dilthey versuchte die sogen. Geisteswissenschaften von den Naturwissenschaften dadurch abzuheben, daß er den Geisteswissenschaften eine spezifische Zugangsweise zu ihrem Objekt, dem menschlichen Denken und Handeln, zuschrieb, nämlich das "Verstehen", welches Dilthey als Möglichkeit des Nachvollzugs fremder seelischer Vorgänge definierte. Zu diesem komplexen Problem sei hier nur so viel gesagt: In der Geschichtswissenschaft spielen tatsächlich Verstehensleistungen eine große Rolle, aber dieses Verstehen arbeitet dem Erklären zu und steht somit lediglich in einer "dienenden" Position zu diesem wesentlichen Zweck der Geschichtswissenschaft. Der Historiker überträgt, indem er "versteht" hypothetisch Erfahrungen aus seinem eigenem Erleben auf die historischen Akteure und fragt danach, ob sich die konkrete Handlungsweise der Akteure mit dem ihnen unterstellten Motiv deckt. Oder er liest einen Quellentext, etwa ein religiöses Traktat, und schließt aus seinen persönlichen Eindrücken auf mögliche Handlungsmaximen, die die historischen Akteure aus diesem Text gezogen haben könnten. In beiden Fällen weist das Verstehen aber lediglich der Hypothesenbildung den Weg. Von einem wirklichen Zugang zum Innenleben der Akteure kann dagegen keine Rede sein.


Literatur

DEWEY, John: Die Suche nach Gewißheit. Eine Untersuchung des Verhältnisses von Erkenntnis und Handeln. Frankfurt a.M. 1998

FREUND, Julien: Die Rolle der Phantasie in Webers Wissenschaftslehre. Bemerkungen zu seiner Theorie der objektiven Möglichkeit und der adäquaten Verursachung. In: Max Webers Wissenschaftslehre. Interpretation und Kritik. Hrsg. v. Gerhard Wagner u. Heinz Zipprian. Frankfurt a.M. 1994, S. 473ff

JAMES, William: Der Pragmatismus. Ein neuer Name für alte Denkmethoden. 2. Aufl. Hamburg 1994

LÜBBE, Hermann: Geschichtsbegriff und Geschichtsinteresse. Analytik und Pragmatik der Historie. Basel u. Stuttgart 1977

PATZIG, Günther: Erklären und Verstehen. In: Neue Rundschau 84 (1973). S. 392ff

SEIFFERT, Helmut / RADNITZKY, Gerard (Hrsg.): Handlexikon zur Wissenschaftstheorie. München 1992 ( vor allem die Artikel: >Erklärung<, >Falsifikation<, >Geisteswissenschaften<, >Hermeneutik<, >Pragmatismus<, >Sozialwissenschaften<, >Wissenschaftsgeschichte: Geisteswissenschaften<, >Wissenschaftsgeschichte: Sozialwissenschaften<)

WEBER, Max: Kritische Studien auf dem Gebiet der kulturwissenschaftlichen Logik (1906). In: Ders.: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. 7. Aufl. Tübingen 1988, S. 215ff


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